Folgende Beiträge wurden mit dem Tag »Recht« bestückt:

30. Januar 2009

VOX droht Blogger mit juristischen Schritten

Traurig aber wahr: VOX droht Mario, dem Blogger von Heimwerker-Tipps, mit juristichen Schritten.

Darauf aufmerksam geworden bin ich durch einen Tweet (den ich auch gerne verlinken würde, aber irgendwie ist mir dieser im Eifer des Gefechtes verloren gegangen). Ich muss ja ehrlich gestehen, ich habe im ersten Moment gedacht, jemand habe es etwas zu weit mit seinem öffentlichen negativen Gefühlen gegen den Fernsehsender getrieben. Weit gefehlt… » weiter…

23. Mai 2008

Impressumspflicht bei Blogs

Ja, mit der Anonymität im Netz ist spätestens beim Betreiben eines Blogs vorbei. :)

Doch was muss jetzt eigentlich ins Impressum? Nützen die viel benutzen Haftungsausschlüsse etwas? Einige Recherchen im Internet haben mir folgende Erkenntnisse gebracht.

1. Erkenntnis: Impressum braucht, was “geschäftsmäßig ist”.

Und geschäftsmäßig heißt nicht unbedingt kommerziell.

Sascha Kremer gibt seinem Artikel über die Impressumspflicht folgende, wie ich finde sehr gute, Definition der Websiten, die ein Impressum benötigen:

“Nach der überwiegenden Ansicht ist der Begriff der Geschäftsmäßigkeit allerdings sehr großzügig auszulegen und erfasst alle Angebote, die mit einer gewissen Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit betrieben werden, ohne dass es etwa auf gewerbliches Handeln oder Handeln zum Zwecke der Einnahmenerzielung ankäme.”

Das heißt, die meisten Websiten oder Blogs fallen darunter. Sichere Ausnahme sind “private” Angebote die wirklich nur einem privaten/beschränkten Personenkreis zugänglich sind. Beschränkt ist aber eine Seite im Netz eigentlich nur, wenn sie durch ein Passwort oder ähnliches gesichert ist.

Somit ist für mich schon mal geklärt, ja, ich brauche ein Impressum.

2. Erkenntnis: Es muss rein: Name, Anschrift, E-Mail… Telefon?!

Für die meisten Seiten im Internet ist §5 des Telemediengesetzes zuständig. Dies besagt eindeutig, das Vorname, Nachname, Anschrit, PLZ, Ort und E-Mail-Adresse auf die Seite müssen.

Allerdings ist immer noch nicht gänzlich geklärt, ob die Telefonnummer nun zwingend angegeben muss, oder nicht. Hier urteilen die Gerichte unterschiedlich. Wer also sicher gehen will, stellt auch seine Telefonnummer mit ins Impressum.

Diese Angaben gelten für natürliche Personen. Firmen müssen noch weitere Informationen ins Impressum stellen.

Weiterführende Informationen gibt es unter anderem bei wikipedia.org, telemedicus.de und unter digi-info.de. Letztere Seite bietet einen “Wizard” zum Erstellen eines Impressums. Leider bietet dieser Wizard nur eine Auswahl für Selbständige und Firmen und eben nicht für ganz normale “natürliche” Personen.

Erkenntnis 3: Es gibt viele zweifelhaft Disclaimer, aber keinen “sicheren”.

Der häufigste Disclaimer im Netz ist der mit den Anfangsworten: “Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg…”. (Ergebnisse 1 – 10 von ungefähr 155.000 für “Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg”. Stand: 23.05.2008).

Jedoch ist dies auch der, der mit Sicherheit keine Sicherheit bietet. Teilweise wird er sogar als “Freifahrtsschein” für Verlinkungen zu illegalen Seiten angesehen und kann somit auch negativ für den Seiten-Betreiber ausgelegt werden. Manchmal sogar auch als “Beleidigung”. Ich sehe es eher als Versuch des Seiten-Betreibers an, möglichst vieles richtig zu machen.

Ich habe mich bis auf weiteres für einen Teil des Muster-Disclaimers von Sören Siebert (www.e-recht24.de) entschieden, da dieser auf mich einen seriösen Eindruck macht und auch meine Ansichten und meine Rechtsauffassung beinhaltet. Allerdings habe ich den Haftungsteil bewusst entfernt, da ich in vielen Punkten Michael Jendryschik (Warum Disclaimer dem WWW schaden) zustimme. Auch meine Links sollen weiterführende Informationen beinhalten die ich auf diese Weise weiterempfehle und ein vorgefertigter Text kann und darf mich nicht von meinen rechtlichen Verpflichtungen entbinden.

Weiterhin ist es bei externen Verlinkungen wohl zu empfehlen, diese kenntlich zu machen. Und genau das werde ich in Kürze in Angriff nehmen.

Erkenntnis 4: IANYL

Da wir schon beim Thema Haftungsausschluss sind. :)

“I am not your lawyer”, soll heißen, ich bin kein Rechtsanwalt und kann keine rechtsgültigen Informationen geben. Die oben geschriebenen Informationen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengesellt, dennoch müssen diese Infos weder vollständig noch richtig sein.